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Wieder ESO ES 3.0 - mit veralteter Software, diesmal im ersten Quartal 2010!

Wir berichteten bereits über Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), und des Amtsgerichts Zerbst Beschluss vom 17. Mai 2010 (AZ 8 Owi 128/10) betreffend Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ESO ES 3.0.

Es gab einen Freispruch und eine Verfahrenseinstellung, da zum Zeitpunkt der Messung das Geschwindigkeitsmessgerät mit einer veralteten Software (Version 1.001) betrieben wurde und somit die Messung nicht verwertbar war.
Aktuell haben wir ein Mandat einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Nauheim ebenfalls mit ESO ES 3.0. Hier wurde der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung am 24. Februar 2010 gegenüber dem Mandanten erhoben. Nach Rüge des Messvorgangs haben wir den Fall einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zur Begutachtung übergeben. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass hier ebenfalls die veraltete Softwareversion 1.001 eingesetzt wurde.

Interessant an dem Fall ist, dass bereits mit Datum vom 25.11.2009 der dritte Nachtrag zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 5.12.2006 zum ES 3.0 von der PTB herausgegeben wurde, in welcher die neue Software Version 1.002 genehmigt wurde.

Im vorliegenden Fall wurde also immer noch mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet -, obwohl die neue Software bereits drei Monate zuvor herausgegeben wurde!

Die Bußgeldbehörde Regierungspräsidium Kassel hat dann das Verfahren eingestellt.

Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, auch - mindestens - im ersten Quartal 2010 vorgenommene Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES 3.0 einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, da möglicherweise die erforderliche Nachrüstung auf die neue Software unterblieben sein könnte.