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AG Arnstadt: Messung mit VKS 3.01 - Verfahrenseinstellung wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Wir berichteten bereits über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde. Ebenfalls berichteten wir über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.10 AZ - 2 BvR 759/10; hier wurde eine Verfassungsbeschwerde verworfen.

Nach den für die betroffenen Autofahrer positiven Entscheidungen der Amtsgerichte Lünen, Gifhorn und Ludwigslust erging jetzt auch vom Amtsgericht Arnstadt eine Entscheidung zu Gunsten des betroffenen Fahrers. Hier ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung mit einem Lkw, gemessen mit dem Abstands- und Geschwindigkeitsmesssystem VKS 3.01

Das Amtsgericht Arnstadt stellte das Verfahren ein, da es zu dem Ergebnis kam, dass die durchgeführte Messmethode mit dem System VKS 3.01 das Recht des Betroffenenfahrers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Download des Beschlusses AG Arnstadt