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Vom ProViDa-Motorrad gefilmt? – Keine Schräglagenmessung zulässig!

Das OLG Hamm hatte am 26.08.2010 über eine Rechtsbeschwerde zu entscheiden. Es ging um eine mit einem Motorrad und dem ProViDa-System erfolgte Geschwindigkeitsmessung.

Das OLG Hamm vertrat die Auffassung, dass bei Messungen durch das ProViDa-System im Betrieb mit Motorrädern aktuell nur dann von einem standardisierten Messverfahren auszugehen ist, wenn dies bei Geradeausfahrten mit aufrechter Sitzposition geschieht.

Anderenfalls könne es nämlich zu einer Fehlmessung kommen.

„Aufgrund gerichtsbekannter Mitteilungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 3. März 2010 und der dementsprechenden Verfügung des Landesamtes für Polizeiliche Dienste NRW vom 25. März 2010 darf das Videonachfahrsystem Provida 2000 im Betrieb mit Motorrädern zurzeit bei Messungen mit Schräglage nicht verwendet werden.
Hintergrund dieser Mitteilung ist, dass es bei Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage durch einen verringerten Reifenabrollumfang des messenden Fahrzeuges Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit systematisch zu groß berechnet werden, wobei zurzeit ungeklärt ist, ob die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten werden.

Lediglich bei Messfahrten mit aufrechter Position, bei denen im Video keine offensichtliche Schräglage erkennbar ist, werden die Fehlergrenzen eingehalten. Nur derartige Messungen dürfen weiterhin durchgeführt bzw. ausgewertet werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrten in Betriebsarten ohne Wegstreckenmessung durch das Motorrad (z.B. voreingestellte separat ausgemessene Wegstrecke ohne Schräglage).

Aufgrund dessen ist zurzeit bei Verkehrsüberwachungen mittels Messungen durch das ProViDa —System im Betrieb mit Motorrädern nur bei Geradeausfahrten mit aufrechter Position von einem standardisierten Messverfahren auszugehen.“

Quelle: Burhoff online
Hier geht´s zur Entscheidung des OLG Hamm, Beschl. v. 26.08.2010 - III - 3 RBs 226/10

Fazit:
Das ProViDa- Geschwindigkeitsmesssystem in Motorräder eingebaut wird gerne für Geschwindigkeitsmessungen bei Motorrädern auf der Landstraße eingesetzt.
Ist man als Motorradfahrer den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit diesem System, ausgesetzt, so sollte man besonders kritisch prüfen, ob die Messung auch nicht in Schräglage erfolgte.