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Neues von Poliscan Speed: AG Dillenburg hat Verfahren wg. Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt – Software war zum Messzeitpunkt nicht freigegeben

Unser Mandant wurde mit dem Laser- Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A45 geblitzt. Der Vorwurf lautete: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h.

Die Messung wurde im Zuge der Mandatsbearbeitung von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik Dipl. Ing. Roland Bladt begutachtet. Im Ergebnis kam heraus, bei der Messung eine Softwareversion eingesetzt wurde,welche zum Zeitpunkt der Messung noch nicht freigegeben war.

Foto Poliscan SpeedDie Sache wurde von der Bußgeldbehörde an das Amtsgericht Dillenburg abgegeben und dort unter dem AZ 3 Owi – 2 Js 50709/11 geführt. Mit Beschluss vom 17.3.2011 hat das Amtsgericht Dillenburg das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens als auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt.

Der Vorgang dokumentiert, dass es durchaus lohnenswert sein kann, den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit Poliscan Speed anwaltlich und schließlich auch sachverständig überprüfen zu lassen.

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