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Messfehler bei Geschwindigkeitsmessgeräten ESO ES 1.0 und ES 3.0

Messfehler sind möglich – dies zeigen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen Dpl. Ing. Rolandt Bladt (Hohenahr) und Dipl. Ing. Stephan Wietschorke (Steinbach/Ts) in ihrem interessanten Beitrag in der Fachzeitschrift VKU im Juni 2011 auf.

Die beiden Sachverständigen erläutern anschaulich und zugleich präzise die Messtechnik sowie auch die Fehlermöglichkeiten der häufig eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte Einseitensensor ESO ES 1.0 und ES 3.0.

Der Fahrversuch

Nachdem einem Betroffenen vorgeworfen wurde, in einer 30er-Zone 73 km/h gefahren zu sein, kam es im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu einem Versuch mit dem zum Einsatz gekommenen Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES 1.0.

Der Betroffene behauptete, dass er mit seinem Fahrzeug Mercedes G Automatic Diesel, 100 kW und grobstolligen M+S-Reifen, Erstzulassung 1979, an der Messstelle eine Geschwindigkeit von 73 km/h überhaupt nicht hätte erreichen können. Zu der Messstelle, welche sich direkt hinter einer Brücke befand, führte eine bergauf verlaufende Zufahrt. Es wurden mehrere Fahrversuche an der betreffenden Messstelle mit maximaler Beschleunigung durchgeführt und von den Sachverständigen ausgewertet. Der Mercedes-Geländewagen mit H-Kennzeichen wurde bei den einzelnen Versuchsdurchgängen mehrmals „geblitzt“; es stellte sich aber im Rahmen der Auswertung der Fahrversuche heraus, dass der Geländewagen an der Messstelle Geschwindigkeitswerte lediglich im Bereich von 56 km/h bis 59 km/h erreichte.

Im Ergebnis deckten die Sachverständigen eine fehlerhafte Messung auf. Sie wiesen darauf hin, dass beim Aufbau der Geschwindigkeitsmessanlage, der Durchführung der Messung und der Auswertung unbedingt und exakt die Vorgaben der Gebrauchsanweisung eingehalten werden müssten und es auch darauf ankomme, dass vor der Messstelle keine Unebenheiten auf dem Straßenbelag vorhanden sein dürften. Schließlich sei ein sog. aufmerksamer Messbetrieb erforderlich.

Quelle: Bladt/Wietschorke: Messfehler mit Einseitensensoren 1.0 und ES 3.0 sind möglich;  VKU Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik Juni 2011, S. 218 – 227

Fazit:
Der Beitrag dokumentiert eindrucksvoll, dass man im Falle eines Vorwurfs einer mit den Geschwindigkeitsmessgeräten ESO ES 1.0 und 3.0 gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung keinesfalls „blind“ auf deren Richtigkeit vertrauen sollte. Die Praxis zeigt nämlich, dass vom Messpersonal die Vorgaben der Gebrauchsanweisung eben nicht immer korrekt eingehalten wurden. Wenn man wie der Betroffene in dem geschilderten Fall Zweifel hegt, sollte man sich nicht scheuen, einen auf Geschwindigkeitsmessungen spezialisierten Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Sachverständigen kann in den meisten Fällen eine Aufklärung erreicht werden, bevor der Fall beim Amtsgericht landet. Steht eine Verkehrsrechtschutzversicherung dahinter, wird diese im Falle ihrer Eintrittspflicht die entsprechenden Kosten tragen. Die Funktionsweise und Fehlermöglichkeiten der Messgeräte ES 1.0 und ES 3.0 finden Sie übrigens in unserer Blitzer-Info.