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Fahrverbot vom Tisch - Lasermessung mit Riegl FG-21 P

riegl-fg-21-webDer Fall:

Ein Mandant wurde mit seinem PKW außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis; Baden-Württemberg)  "gelasert". 

Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 144 km/h

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.

Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 160,00 € 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Außerdem wurde ein Fahrverbot Fahrverbot von 1 Monat festgesetzt.

Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Ulm abgegeben.

Die Entscheidung:
Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand fest, dass die Dokumentation des Messvorgangs problematisch war. Das Amtsgericht Ulm (AZ 5 Owi 26 Js 17191/11) hat dann im Termin am 25.01.2012 unter Aufrechterhaltung der Geldbuße schließlich das Fahrverbot entfallen lassen.

Fazit:
Es kann also lohneswert sein, Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P genauer untersuchen zu lassen, da mangels Bilddokumentation hohe Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Messbetrieb und dessen Dokumentation gestellt werden.