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Geblitzt mit ESO µP 80 - von einem auf null Punkte in Flensburg

brachte im Endergebnis eine Aufklärung einer Messung mit dem schon seit vielen Jahren im Einsatz befindlichen Geschwindigkeitsmessgerät ESO µP80 (Lichtschranke).

Ein Mandant wurde im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit der ESO µP 80 geblitzt. Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst  ein Bußgeldbescheid über € 70,- Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und Zeugenbefragung der Messbeamten kam im anschließenden Gerichtsverfahren heraus, dass die Aufstellung des Messgeräts in einem entscheidenden Punkt nicht vollständig dokumentiert wurde.

Der gemessene Geschwindigkeitswert musste um 1 km/h reduziert werden, so dass im Endergebnis nach Toleranzabzug eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 20 km/h verblieb. Das Amtsgericht Kirchhain setzte dann am 05.04.2012 dafür ein Bußgeld von € 30,- fest. Ein Eintrag ins Flensburger Punktekonto blieb dem Mandanten damit erspart.

Fazit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO µP80  sollten daher kritisch betrachtet werden. Es handelt sich hierbei um ein Geschwindigkeitsmessgerät auf Lichtschrankenbasis mit Fotodokumentation.