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Poliscan Speed - 2 Autos auf einem Bild: Verfahren eingestellt

Mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed wurde ein Mandant auf der A7 in der Gemarkung Neuenstein geblitzt.

Der Vorwurf:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h.  Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 120,00 €und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Im vorliegenden Fall befanden sich zwei Fahrzeuge nahezu im Parallelfahrt auf dem Beweisfoto:

Mit der Argumentation einer möglicherweise falschen Zuordnungssicherheit aufgrund der Fahrzeugkonstellation wurde das Verfahren schließlich vom Amtsgericht Bad Hersfeld eingestellt.

Fazit:

Von Sachverständigen im Februar 2012 durchgeführte Fahrversuche ergaben Restzweifel an der Zuordnungssicherheit bei Messungen in dichtem Verkehrsgeschehen. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Eine Überprüfung von Messungen in solchen oder ähnlichen Konstellationen bzw Bedingungen kann also lohnenswert sein

Tags: geblitzt, Poliscan Speed, Geschwindigkeitsmessung