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Auf Autobahn geblitzt mit Poliscan Speed - Verfahren eingestellt

Foto Poliscan Speed

Ein Mandant wurde in Mecklenburg-Vorpommern auf der A 20 mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed geblitzt.

Es erging schließlich ein Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h mit einer Geldbuße von € 160,- ; 3 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Wir legten Einspruch ein und begründeten diesen.

Aufgrund der schlechten Bildqualität des Fahrerfotos war jedoch eine Fahreridentifikation fraglich.

Das Verfahren wurde schließlich durch die Bußgeldbehörde eingestellt.

Fazit:
Trotz schlechter Bildqualität erging ein Bußgeldbescheid. Nach entsprechender Rüge wurde das Verfahren ohne Umschweife eingestellt.
Es kam gar nicht mehr zu einer Überprüfung, ob die Messung technisch zu beanstanden war.

Es kann also lohnenswert sein, eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung auch prüfen zu lassen, wenn die Bildqualität desFahrerfotos schlecht ist; besonders wenn -wie hier- ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.