Geblitzt mit eso ES 3.0 - Heckfoto: Verfahren eingestellt; Fahrverbot vom Tisch
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 innerorts in Hüttenberg geblitzt. Das Beweisfoto zeigte einen PKW in Heckansicht.
Es erging wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h ein Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 3 Punkten (Anm.: 3 alte Punkte im VZR = 2 neue Punkte im FAER) in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Wetzlar abgegeben.
Nach entsprechendem Beweisantrag wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik Dipl.-Ing. Roland Bladt, Hohenahr, mit der technischen Begutachtung des Messvorgangs beauftragt.
Der Sachverständige berichtete in seinem Gutachten u.a. von Fehlermöglichkeiten in der Abstandswertbildung und kam schlußendlich zu dem Ergebnis, dass auf dem Fahrerfoto, welches einen PKW in Heckansicht zeigt, die Fotolinie nach seiner Auffassung für den abfließenden Verkehr nicht hinreichend sicher rekonstruierbar sei.
Das Verfahren wurde schließlich durch Beschluß vom 01.12.2014, AZ 44 Owi 2 Js 56244/13 vom Amtsgericht Wetzlar eingestellt.
Hier erfahren Sie mehr über den Einseitensensor ESO ES 3.0
Fazit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit ESO ES 3.0 sind technisch überprüfbar. In dem vorliegenden Fall hat sich die -gerichtlich angeordnete- Begutachtung durchaus gelohnt.
Tags: geblitzt, eos ES 3.0, Fotolinie, Einseitensensor