In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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StVO-Novelle: Fahrverbot schon am 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung; Verschärfung für Scooter-Fahrer
Der Bundesrat hat der geplanten StVO-Novelle mit Änderungen zugestimmt. Verwarnungs- und Bußgelder sollen erhöht werden; bestimmte Verstöße, die bisher mit bis zu € 55,- ohne Punkte einhergingen, sollen bepunktet werden, zusätzliche Fahrverbote sollen kommen.
Geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer mit einem Kfz über 3,5 (z.B. Transporter, LKW) rechts abbiegt und schneller als Schrittgeschwindigkeit - also 9-11 km/h - fährt, muß nach Inkrafttreten der StVO-Novelle 2020 mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Damit soll der Radverkehr gestärkt und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Polizei dadurch die innerstädtischen Verkehrskontrollen, die oft Gurtverstöße und sog. Handyverstöße aufdecken sollen, entsprechend erweitert werden. Aber wie wird ermittelt, ob man mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 to tatsächlich beim Rechtsabbiegen die vorgeschriebee Schrittgeschwindigkeit überschritten hat?
Wir berichteten bereits 2017 über einen von uns bearbeitenden Fall, bei welchem ein Angestellter einer Blitzerfirma auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags bei einer Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen von einem stationären Blitzer durchführte. Nach Freispruch durch das Amtsgericht; Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft und Zurückverweisung an das Amtsgericht wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Das OLG Frankfurt erließ damals eine "Segelanweisung" zur Beteiligung privater Dienstleister bei behördlichen Messungen. Leider halten sich offenbar nicht alle Gemeinden daran, denn jetzt ist wieder ein vergleichbarer Fall zum OLG Frankfurt gelangt.
Ein Kraftfahrer wurde innerorts geblitzt (Vorwurf 27 km/h zu schnell). Im Rahmen der Verteidigung wurde gerügt, dass man die Messung von einem Sachverständigen nicht überprüfen lassen könne, da das Gerät nicht alle Messdaten speichere.
Nachdem das Amtsgericht Saarbrücken und auch das OLG Saarbrücken mit der Argumentation, es läge ein standardisiertes Messverfahren vor, seinen Beweisantrag abgewiesen haben, legte er Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Saarbrücken ein. Er rügte darin u. a. eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da ihm durch die fehlende Speicherung der vollständigen Messdaten von vorneherein die Möglichkeit genommen werde, Messfehler zu entdecken.
Ein 24-jähriger Autofahrer wurde in München im Zeitraum von 00:22 Uhr bis 01:27 Uhr insgesamt elfmal geblitzt. Quer durch München wurde er z.B. im Richard-Strauss-Tunnel, auf der Landshuter Allee, im Petueltunnel etc. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 34 km/h bis 64 km/h geblitzt.