Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Amtsgericht Lübben: Beweisverwertungsverbot für Standfoto aus Tatvideo - Freispruch für Autofahrer

Wir berichteten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag.

Dieses Urteil gab Anlass zur kontroversen Diskussion mit großer Bandbreite. Hierbei war ein Meinungsspektrum von „alle Blitzer sind rechtswidrig“ bis hin zu „für alle Blitzer gibt es eine Rechtsgrundlage“ vertreten.

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OLG Jena verneint Beweisverwertungsverbot bei Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung

Das OLG Jena (Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09) hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde über einen Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 51 km/h zu entscheiden.

Das OLG sah das Messverfahren als verfassungskonform an und vertrat die Argumentation, dass ein verdachtsunabhängiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nicht stattfände.

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AG Grimma - Zweigestelle Wurzen - Beweisverwertungsverbot für von Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 gefertigte Lichtbilder

Wir berichteten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag. Zu den Entscheidungen der Amtsgerichte Gifhorn, Güstrow, Ludwigslust und Lünen) betreffend Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen ist jetzt ein Urteil des AG Grimma, Zweigestelle Wurzen, v. 20.10.09; ASZ 003 Owi 153 Js 34830/09 dazu gekommen.

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Ab wann ist ein Überholvorgang ein - bußgeldrelevantes - Elefantenrennen?

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte sich am 16.11.2009 mit einer Rechtsbeschwerde betreffend einer amtsgerichtlichen Verurteilung zu einem Bußgeld wegen Behinderung beim Überholen zu befassen.
Der Vorwurf lautete: fahrlässiges Überholen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als derjenigen des Überholten (§§ 5 Abs. 2 S. 2, 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO; § 24 StVG).
Der überholende Lkw-Fahrer wehrte sich dagegen - zunächst - mit Erfolg.
Er vertrat die Auffassung, dass der Amtsrichter den Begriff der nicht wesentlich höheren Geschwindigkeit unzutreffend ausgelegt und darüber hinaus die zu Gunsten des Betroffenen anzusetzenden Messtoleranzen nicht richtig berücksichtigt habe.

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Videoüberwachung im Kreuzverhör der Rechtsprechung - eine Chance für Autofahrer?

Wir berichteten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag.

Dieses Urteil gab Anlass zur kontroversen Diskussion mit großer Bandbreite. Hierbei war ein Meinungsspektrum von „alle Blitzer sind rechtswidrig“ bis hin zu „für alle Blitzer gibt es eine Rechtsgrundlage“ vertreten.

Mittlerweile sind diesseits 4 amtsgerichtliche Urteile (Amtsgerichte Gifhorn, Güstrow, Ludwigslust und Lünen) betreffend Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße bekannt, welche in Anlehnung an die o.a. Entscheidung des BVerfG die verdachtsunabhängige Überwachung (Filmen aller durchfahrenden Fahrzeuge mit nachträglicher Auswertung) als unwirksam erachteten.

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