In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Abonnieren Sie die Beiträge in dieser Rubrik als RSS-Feed
In Hessen geblitzt worden? Dann sollten Sie das lesen:
In Hessen werden Geschwindigkeitsmessungen oft durch örtliche Ordnungsbehörden in Städten und Gemeinden innerhalb und auch außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt. Nicht selten werden dabei externe Dienstleister beauftragt.
Dies betrifft sowohl mobile Blitzer als auch stationäre Messstellen. Stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte wie z. B.Poliscan Speed odereso ES 3.0 werden z.B. von den Dienstleistern errichtet und an Städte oder Gemeinden vermietet. Für mobile Messungen werden Fahrzeuge und mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung gestellt. Für den Umfang der Tätigkeiten, die durch externe Dienstleister ausgeführt werden dürfen, gibt es strenge Vorgaben, was erlaubt ist und was nicht.
Ein gelegentlicher Cannabis-Konsument führte erstmals ein Kraftfahrzug unter der Wirkung von Cannabis. In seiner bisherigen Rechtsprechung ging das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) davon aus, dass in einem solchen Fall aufgrund fehlender Fahreigenung die Fahrerlaubnis zu entziehen war.
Am Mittwoch, dem 03.04.2019 beteiligen sich 9 Bundesländer, darunter z. B. auch Hessen und Niedersachsen am europaweiten
Tispol-Speedmarathon.
In Hessen wird im Rahmen dieser Aktion von 06:00 bis 22:00 Uhr geblitzt z. B. auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, aber auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Unter anderem ist der Einsatz folgender Geschwindigkeitsmessgeräte zu erwarten:
Ein Autofahrer wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät eso ES 3.0 geblitzt. Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h. Schließlich wurde er zu einem Bußgeld mit Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag, nach welchem höchstens eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h (= kein Fahrverbot im konkreten Fall) vorgelegen haben soll. Argumentativ wurde eine durch das Tagfahrlicht mit LED-Leuchten zum Nachteil des Betroffenen verfälschte Messung angeführt und dazu auf eine entsprechende Veröffentlichung einer Sachverständigenorganisation verwiesen. Der Beweisantrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt; der Betroffene verurteilt.