In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld und Punkteeintrag; auch Fahrverbot möglich
Früher noch vom Verwarnungsgeld ohne Punkte, ab jetzt Bußgeld ; auch mit Fahrverbot. Hier sind die entsprechenden Änderungen der StVO ab dem 13.10.2017:
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet: € 200,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Behinderung : € 240,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Gefährdung: € 280,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Unfallverursachung: € 320,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
Auch ist die Behinderung von Einsartzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn (auch Martinshorn genannt) jetzt bußgeldbewehrt:
Ein Anhörungsbogen wird versandt, wenn ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, z.B. man wird geblitzt und der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes oder das Überfahrem einer roten Ampel, etc., wird erhoben. Oft befindet sich ein -mehr oder weniger erkennbares Fahrerbild darauf. Auf der Rückseite kann z.B. angekreuzt werden, ob der aufgeführte Verstoß zugegeben wird oder nicht.
Mit einem Anhörungsbogen wird oft ein Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. (beginnt 60,- Euro Geldbuße) und mindestens einem Punkt in Flensburg und evt. auch 1-3 Monaten Fahrverbot; je nach Verstoß.
Wir berichteten hier über den Freispruch eines Mandanten, welcher von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs eso ES 3.0 im Vogelsbergkreis geblitzt wurde. Das Amtsgericht Alsfeld sprach den Mandanten frei, weil nach Auffassung des Amtsgerichtes die zuständige städtische Ortspolizeibehörde die betreffende Geschwindigkeitsmessung gegen geltendes Recht von einem privaten Dienstleister hat durchführen lassen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein.
Seit 60 Jahren gibt es Verkehrsüberwachungstechnik in Deutschland. Die ersten Geschwindingkeitsmessgeräte -Namensgeber für die "Radarfalle"- basierten auf Radartechnik und es gab anfangs noch keine Blitzerfotos. Messgeräte mit Radartechnik gibt´s heute immer noch, aber mittlerweile sind wesentlich moderne Blitzer z.B. mit Lasertechnologie oder Helligkeitssensoren dazugekommen.
Nicht immer wird korrekt geblitzt. Eine Liste mit häufig eingesetzten Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessgeräten mit Angabe zur Funktionsweise und möglichen Messfehlern / Fehlerquellen finden Sie hier.