Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Geblitzt mit eso ES 3.0: Freispruch - Auswertung der Messung durch Leiharbeiter

Beispielfoto eso ES 3.0 stationärEin Mandant wurde  mit einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES 3.0 innerorts im Vogelsbergkreis geblitzt.

Es erging  wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h ein Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 2 Punkten  in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Alsfeld abgegeben.

Das betreffende Messgerät gehörte aber nicht der Behörde, sondern einer Firma, die Blitzer vermietet.

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Neuer Messfehler bei Poliscan Speed - AG Mannheim stellt Verfahren ein

Der Fall:
poliscan speed in saeule web

Das Amtsgericht Mannheim hatte über eine mit Poliscan Speed durchgeführte Geschwindigkeitsmessung zu entscheiden. Das Amtsgericht ließ die Messreihe begutachten. Die Bauartzulassung des Geräts gibt den Messbereich mit 20 - 50 Metern an. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Dipl. Ing. Bladt fand in der gegenständlichen Messreihe bei 5,2% der Messungen Abweichung über 50 Metern und bei 53% der Messungen Unterschreitungen der 20 Meter. Die bislang bekannte höchste Abweichung habe 2,68 Meter betragen.

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Stationär geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP - Verfahren eingestellt

Der Fall:
poliscan speed in saeule web

Eine Mandantin wurden  in einer Ortsdurchfahrt in Hessen von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs Poliscan Speed F1 HP geblitzt. Es drohte ein Fahrverbot von einem Monat.

Die Besonderheit:

Vor Einrichtung eines stationären Geschwindigkeitsmessgeräts in Hessen muß die Polizeiakademie (ehemals: Polizeischule) angehört werden. Dies erfolgte zwar auch, aber die Polizeiakademie sprach sich an der geplanten Stelle gegen die Errichtung einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessstelle aus mit dem Argument,dass dort mobile Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen ausreichend seien.  Trotzdem wurde an der Stelle ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert. 

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Führerschein gerettet durch Dashcam-Aufnahme

Der Fall:

Gegen einen Mandanten wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)  ermittelt:  Ein LKW-Fahrer erhob den Vorwurf, dass der Mandant mit dem PKW ihn überholte habe , knapp vor ihm eingeschert sei und es dann nach einer grundlosen Bremsung zum Auffahrunfall gekommen sei, den der LKW-Fahrer nicht mehr habe verhindern können. Zum Beweis übergab der LKW-Fahrer der Polizei eine Speicherkarte, die einen von einer in der Windschutzscheibe des LKW befestigten Dashcam gefertigten Film enthielt. 

Die Staatsanwaltschaft erwog einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.

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Blitzer-App auf Smartphone verboten

Eine Mercedesfahrer fiel auf, als er vom Beschleunigungsstreifen auf die A39 auffuhr ohne zu blinken. Dadurch wurde das auf dem rechten Fahrstreifen fahrende Fahrzeug zum Abbremsen gezwungen. Dies wurde von einer Polizeistreife beobachtet, die sich aufgrund dieses Fahrmanövers zu einer Verkehrskontrolle entschied. Ein Polizeibeamter bemerkte auf dem Armaturenbrett ein Smartphone. Darauf befand sich eine "Blitzer-App", die GPS-unterstützt die beim App-Betreiber hinterlegte Geschwindigkeitsmessstellen anzeigt. Der Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von insgesamt € 75,- verurteilt.

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