Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Betrunken mit E-Scooter gefahren und doch kein Führerschein weg?

Wir berichteten bereits hier über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und dem dadurch drohenden Führerscheinverlust. Es gibt erst wenig veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Thematik. Das Landgericht München hat in seinem Beschluss vom 29. November 2019 (Az:26 Qs 51/19) die Trunkenheitsfahrt mit einem e-Scooter auf Augenhöhe mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem "normalem" Kraftfahrzeug gestellt und den Entzug der Fahrerlaubnis als entsprechende Folge dargestellt. Amtsgericht und Landgericht Dortmund gehen hier andere Wege:

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StVO-Novelle voraussichtlich unwirksam! Fahrverbote dürfen nicht verhängt werden!

Wir berichteten bereits hier über die ab dem 28.04.2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung. Durch verschiedene Verschärfungen läuft man Gefahr, schneller seinen Führerschein für ein Fahrverbot abzugeben.

Besonderes signifikant sind die Verschärfungen:

  • 1 Monat Fahrverbot ab 21/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
  • 1 Monat Fahrverbot ab 26/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 
  • 1 Monat Fahrverbot beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau

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ACHTUNG! Ab 28.04.2020 Führerschein weg (Fahrverbot) bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h

Jetzt ist es amtlich: 

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) droht ein Monat Fahrverbot! Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft.

Es gibt noch weitere Verschärfungen, wie z. B.:

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Betrunken mit E-Scooter gefahren? Führerscheinentzug möglich!

Es ist schon verlockend - nach dem Besuch der Stammkneipe oder einer Party mit einem E-Scooter nach Hause fahren. Doch Vorsicht! Ein E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug, und da darf man nicht alkoholisiert bzw. betrunken oder unter Drogeneinfluß fahren! Kommt es zur Anzeige, kann man bestraft werden wie ein Autofahrer und auch seinen Führerschein verlieren.

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StVO-Novelle: Fahrverbot schon am 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung; Verschärfung für Scooter-Fahrer

Der Bundesrat hat der geplanten StVO-Novelle mit Änderungen  zugestimmt. Verwarnungs- und Bußgelder sollen erhöht werden; bestimmte Verstöße, die bisher mit bis zu € 55,- ohne Punkte einhergingen, sollen bepunktet werden,  zusätzliche Fahrverbote sollen kommen.

Das ist zu erwarten (Auszug):

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