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Kiffen wird legal - auch im Straßenverkehr?

Ab 1. April 2024 ist es soweit: Kiffen wird legal - jedenfalls unter Beachtung der neuen gesetzlichen Regelung "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften"; genannt  Cannabisgesetz - CanG. 

Welche Auswirkungen hat das für den Straßenverkehr?

Während für Alkohol verschiedene "Promille"-Grenzen existieren, hat sich für Cannabis in der Rechtsprechung ein "Grenzwert" von 1,0 ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum etabliert. Ab diesem Wert drohen Bußgelder mit Fahrverbot oder ein Verkehrsstrafverfahren mit Führerscheinentzug.  Jetzt könnte man denken, dass man das so halten kann wie beim Alkohol, also bloß nicht unter Cannabiseinfluss fahren, dann kann ja nichts drohen oder?

Leider nein.

Warum das nicht so einfach ist, kann ein fiktives Fallbeispiel hierzu erläutern:

Max Mustermann ist froh über das neue Gesetz - endlich kann er legal kiffen. Da er auch Auto fährt, konsumiert er zwar regelmäßig mit Konsumpausen Cannabis, achtet aber darauf, dass er nicht unter Cannabiseinfluss fährt. Da er auf seinen Führerschein angewiesen ist, erachtet er dies als ausreichend. Irgendwann gerät er in eine Verkehrskontrolle und es kommt zu einer Blutentnahme. Im Rahmen der Erstellung des toxikologischen Gutachtens werden idR 3 Werte ermittelt:

  • THC (nur zeitlich begrenzt nachweisbar - dem aktiven THC-Wert kann entnommen werden, wie lange der letzte Konsum zurückliegt; bei regelmäßigem Konsum auch deutlich länger als 48 Stunden nachweisbar)
  • 11-Hydroxy-THC (Abbauprodukt, wird rasch vom Körper verstoffwechselt)
  • THC-COOH (THC-Carbonsäure) Dieser Wert ist zwar rauschunwirksam, gibt aber Aufschluß über die Konsumhäufigkeit. Ab einem Wert von 150 ng/ml THC-Carbonsäure (teilweise auch schon bei niedrigeren Werten) wird angenommen, dass regelmäßiger Cannabis-Konsum erfolgte.

Das Gutachten weist schließlich 0,1 ng/ml THC und 150 ng/ml THC-Carbonsäure aus.

 

Glück gehabt - oder?

Das Ermittlungsverfahren gegen Max wird zu seiner Freude eingestellt.  Wochen später erhält er jedoch ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde, die nun plötzlich innerhalb kurzer Frist eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) fordert. 

Max bekommt das zeitlich nicht auf die Reihe. Mit nächstem Schreiben kommt die Anhörung - die Fahrerlaubnisbehörde teilt mit, dass sie Max dessen Fahrerlaubnis entziehen möchte, weil er der MPU-Anordnung nicht Folge geleistet hat. Wenn er freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, dann wird ihm die Ersparnis der Gebühr für die Entziehung der Fahrerlaubnis (ca. 150,- €) in Aussicht gestellt. Gegen eine MPU-Anordnung ist kein Rechtsmittel möglich. Will man dagegen vorgehen, dann verbleibt im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis nur der Gang vor das Verwaltungsgericht.

 

FAZIT

Das Fallbeispiel zeigt, dass bei regelmäßigem Konsum von Cannabis auch eine MPU-Auflage oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, selbst wenn man gerade nicht mit THC in entsprechender Konzentration im Blut gefahren ist.

 

Perspektiven

Die Expertenkommission (Fachleute von der Polizei und aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr)  schlägt als neuen Grenzwert 3,5 ng THC/ml Blutserum vor. Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vor. Damit würde die Hürde für eine Verurteilung in einem Verkehrsordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren höher gesetzt werden. Fraglich ist, wie nach der Legalisierung mit dem THC-Carbonsäurewert umgegangen wird.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm

Tags: Cannabis, MPU, Fachanwalt Verkehrsrecht, Führerschein , THC, Cannabiskonsum, Grenzwert, Cannabisgesetz, CanG, Rechtsanwalt