Der Geschädigte kann noch eine Vielzahl weiterer Schadenpositionen bei Anfall und entsprechendem Nachweis geltend machen.
Hier sind insbesondere
- Abschleppkosten,
- Standkosten,
- Transportschäden,
- die Kostenpauschale,
- Schmerzensgeld und Erwerbsschaden
zu erwähnen.
Insbesondere bei den letzten beiden Positionen ist sehr viel zu beachten, so dass auf eine lediglich kurze Darstellung im Internet hier verzichtet wird.
Fragen zu den weiteren Schadenspositionen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.
Tags: Standkosten, Abschleppkosten, Schmerzensgeld