Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Straßenverkehrsgefährdung - das war doch nur ein "normales" Überholmanöver, oder..?

„Puuh, das war knapp“, sagte sich Max Mustermann, als er den Überholvorgang gerade noch vor Erreichen des Gegenverkehrs beenden konnte.

Der Überholte quittierte sein Wiedereinscheren auf die rechte Fahrbahn mit einer unübersehbaren Lichthupensalve. Max denkt sich noch, „Was will der denn? Ist doch nix passiert.!"

Der Überholte fährt auf dem nächsten Weg zur Polizei und berichtet, dass er eine Vollbremsung machen musste, um eine Kollision zu verhindern. Oder der Fahrer des Gegenverkehrs, der eine Notbremsung zur Verhinderung einer Frontalkollision bei der Polizei angibt.

Ladung zur Vernehmung bei der Polizei

Zwei Wochen später: Max Mustermann wird es unwohl, als ihm eine Ladung zur Vernehmung in der Polizeidienststelle seines Heimatorts ins Haus flattert. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dies ist nur ein Fallbeispiel. Solche und ähnliche Vorgänge ereignen sich aber täglich im Straßenverkehr.

Mit einem solchen Ermittlungsverfahren ist nicht zu spaßen.
In obigem Fall könnte dem Fahrer vorgeworfen werden, im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt zu haben.

Welche Tathandlungen sind  noch möglich?

  • ein Fahrzeug führen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß oder Einfluß anderer berauschender Mittel (z.B. Medikamente) und dadurch Leib oder Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden;

         Grob verkehrswidrig und rücksichtslos:

  • die Vorfahrt nicht beachten;
  • falsch überholen oder sonst bei Überholvorgängen falsch fahren;
  • falsch fahren an Fußgängerüberwegen (z.B. Überfahren, obwohl sich Fußgänger dort befinden);
  • zu schnell an unübersichtlichen Stellen fahren (z.B. Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen);
  • das Rechtsfahrgebot an unübersichtlichen Stellen nicht einhalten;
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts fahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren (Geisterfahrer); der Versuch ist ausreichend!
  • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge trotz Erforderlichkeit auf ausreichende Entfernung nicht kenntlich machen;

         und dadurch Leib oder Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden;

Empfindliche Strafen

Manch Vorwürfe sind berechtigt, manche nicht. Im Falle einer Verurteilung droht bei Verurteilung eine empfindliche Geldstrafe, eine mehrmonatige Führerscheinsperre sowie 3 Punkte.
Auch hier lohnt sich also  bei derartigen Vorwürfen die Einschaltung eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei dem Vorwurf einer Straßenverkehrsgefährdung ? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 30786 77

Tags: Gefährdung des Straßenverkehrs, Sttraßenverkehrsgefährdung, wenden, grob verkehrswidrig und rücksichtslos, Straßenverkehrsgefährdung