Beleidigung im Straßenverkehr
Ich habe eine Ladung zur Polizei bekommen wegen Beleidigung im Straßenverkehr - was soll ich tun?
Zu Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung im Straßenverkehr kommt es meist nach Anzeigen und Strafanträgen von Verkehrsteilnehmern, die glauben, eine beleidigende Geste gesehen zu haben (z.B. nach einem Überholmanöver, einem Spurwechsel, Einparken etc.)
Beispiele für eine Beleidigung durch Gesten (Körpersprache)
- Stinkefinger zeigen (eine mehr oder weniger geschlossene Hand mit ausgestrecktem Mittelfinger)
- "Vogel zeigen" Mit dem Zeigefingen ein- oder mehrmal an die Stirn tippen
- "Scheibenwischer" zeigen: Die Hand wie ein Scheibenwischer vor dem Kopf hin und her bewegen
- "Arschloch-Symbol": Mit Daumen und Zeigefinger einen Kreis bilden
Beispiele für eine Beleidigung durch Worte
- "Arschloch"
- "Blödmann"
- "Wichser"
- "Schlampe" etc.
Was droht für eine Strafe?
Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe, von ca. 10 - 30 Tagessätzen. Bei einem Nettoeinkommen von € 1.500,- und ohne Unterhaltsverflichtung sind das € € 500,- bis € 1.500,-
Ich habe aber niemanden beleidigt und bin unschuldig - wie kann das sein?
Auch wenn man tatsächlich keinen Stinkefinger, Vogel etc. gezeigt hat, der anzeigenerstattende Zeuge sich aber ganz sicher ist, einen solchen gesehen zu haben und dies auch noch überzeugend vor Gericht aussagt, kann es zu einer Verurteilung kommen, wenn das Gericht dem Zeugen glaubt. Durch versierte Verteidigung lässt sich oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm
Tags: Beleidigung im Straßenverkehr, Stinkefinger, Vogel zeigen, Arschloch