Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Hier erfahren Sie alle fachlichen Details über Rechtsanwalt Romanus Schlemm.
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Referent bei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Verkehrsrecht. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Themen seiner Seminare und Vorträge.

Rechtsanwalt Romanus Schlemm

Bild RA Romanus Schlemm

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ist schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig.
Romanus Schlemm ist während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag telefonisch erreichbar unter: 06441 3078677

 

Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA e. V.)

Logo Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA  e.V.)

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Vizepräsident des Verbandes deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA e. V.)

Der Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte verfolgt die Zielsetzung, die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Verkehrsrechts einschließlich damit verbundenen Rechtsgebiete, insbesondere Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsunfallrecht usw., und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren.
Hierdurch stellt der Verband eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts für Betroffene, aber auch für das gesamte Kfz-Gewerbe durch konsequente Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder sicher.

Mitgliedschaften:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Mitglied ...

... im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
... bei der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft
... in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein  

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Rechtsanwalt Romanus Schlemm wurde durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.

Zur Erlangung dieser Qualifikation sind neben einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Zulassung als Rechtsanwalt und entsprechender Tätigkeit besondere theoretische Kenntnisse - nachgewiesen durch schriftliche Prüfungen - und besondere praktische Erfahrungen -nachgewiesen durch eine Fallliste - auf dem entsprechenden Gebiet der Fachanwaltschaft für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erforderlich.

Damit nicht genug; der Fachanwalt muss jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer auch nachweisen, sonst wird der Fachanwaltstitel entzogen.