Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Der Gesetzgeber hat nicht nur Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern auch unter Einfluss von Drogen und Medikamenten unter Strafe gestellt.

Hier sind insbesondere Cannabis-Produkte wie z.B.: Haschisch oder Marihuana, aber auch Kokain, LSD, Morphin, Heroin, Amphetamine und sog. Designerdrogen wie Ecstasy (auch bekannt als XTC)etc., zu erwähnen.

Im Falle einer Ordnungswidrigkeit drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate. Im Falle der Verletzung eines Straftatbestandes winken Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg und evtl. auch eine MPU.

Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen Urintest oder eine Blutentnahme, der man sich nicht entziehen kann.
Dies gilt jedoch nicht für sog. "freiwillige" Tests, welche gerne gemacht werden, um drogenbedingte Ausfallerscheinungen zu beweisen. ImGegensatz zum Alkohol ist der Nachweis der drogenbedingten Ausfallerscheinungen schwierig.

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Tags: Cannabis, Haschisch, MPU, Drogen im Straßenverkehr, LSD