Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Es kann jedem - nicht nur motorisiertem - Verkehrsteilnehmer passieren: 

Man ist an einem Unfall beteiligt, bei welchem ein Mensch getötet wird. Der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung wird von der Staatsanwaltschaft erhoben, ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens muss geprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht.  Im Falle einer Verurteilung sieht der gesetzliche Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Hier ist entsprechendes juristisches Fachwissen zur bestmöglichen Verteidigung nötig.

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Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 3078677