Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Riegl FG 21-P

Bezeichnung: Riegl F 21 P
Riegl FG 21-P

Funktion:

Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation

Einsatz:

mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter

Mögliche Messfehler / Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit Riegl FG 21-P  geprüft werden muss:

  • Erfolgte die  Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Wurden alle vier vorgeschriebenen Tests; insb. der Visiertest korrekt durchgeführt?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Wurde die Messliste korrekt geführt?
  • Kommt eine fehlerhafte Messwertzuordnung in Betracht?
  • Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? Oder liegen etwa veraltete Schulungsnachweise vor?
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch entsprechend dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • War die Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!

Besonderheit:
Mit diesem Geschwindigkeitsmessgerät wird weder geblitzt, noch gefilmt. Es erfolgt somit weder eine Fotodokumentation, noch eine Videoaufzeichnung. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt oder gar merkt! Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. Insbesondere werden daher auch Motorräder gemessen.

Die eigentliche Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung an.

Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat.

Da eine Messung sowohl in Richtung des amkommenden, als auch des abfließenden Verkehrs möglich sind, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich.
Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher besonders kritisch geprüft werden. Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit Riegl FG 21-P? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 307 86 77

Tags: gelasert, Riegl FG-21P, Riegl LR90-235P