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Rettungsgasse nicht - rechtzeitig - gebildet?

Der Verkehr wird immer zähfliessender bis schließlich der Stau da ist. Vielen ist bekannt, dass man dann eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge, die sog. "Rettungsgasse" bilden muß. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt dazu?Rettungsgasse Autobahn

Stockt der Verkehr oder kommt dieser zum Stillstand, dann ist es oft zu eng; es besteht kein ausreichender Platz und/oder die Rettungsfahrzeuge kommen nicht durch und drängeln schon.  Dann ist es zu spät und man läuft Gefahr, entsprechend angezeigt zu werden. Bildquelle: Skizze erstellt unter www.unfallskizze.de

Wochen später ist plötzlich eine Anhörung im Bußgeldverfahren in der Post mit dem Vorwurf, auf Autobahnen  oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung keine freie Gasse gebildet zu haben.

Während bei einer "einfachen" Nichtbildung einer Rettungsgasse ein Bußgeld von 200 Euro, vebunden mit 2 Punkten in Flensburg  ansteht, erhöht sich das Bußgeld wie folgt

  • mit Behinderung €  240,- , 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • mit Gefährdung  €  280,- , 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung €  320,-, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

Oft fährt ein PKW der Polizei  (z. B. BMW mit ProVida-Geschwindigkeitsmessanlage) aufgrund durch Blaulicht und Sondersignal (Martinshorn) verschaffter Aufmerksamkeit durch die sich dann bildende Gasse und zeichnet alles mit Datum und Geschwindigkeitsanzeige auf.

Schließlich erfolgt eine Auswertung und die Verkehrsteilnehmer, die nach Auffassung der Polizei den Bußgeldtatbestand verwirklich haben, erhalten eine Anhörung im Bußgeldverfahren mit dem entsprechenden Vorwurf.

Update 2020:

Bereits die schlichte  Nichtbildung einer Rettungsgasse wird mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt! Bußgelder von € 200 - 320,-!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei dem Vorwurf der  Nichtbildung einer vorschriftsmäßigen Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen?

 Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 307 86 77

Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse, Gasse, Rettungsfahrzeuge