Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Laveg VL 101

Bezeichnung:
Laveg VL 101

Funktion:

Laser-Geschwindigkeitsmessgerät 


Einsatz:

mobil; Messbereich bis 30-350 Meter; Geschwindigkeitsbereich 0-250 km/h


Mögliche Fehler:

Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Tests vor Messbeginn; fehlerhafte Messwertzuordnung; Ablesefehler; Dokumentation; fehlende Qualifikation des Messbeamten

Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten  kritisch geprüft werden. Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.

 

Motorradmessung:

Das Kammergericht hat in seinem Beschluß v. 23.03.2011 (AZ 3 Ws (B) 650/10) (Quelle: burhoff.de) entschieden, dass  bei einer Motorradmessung aus einer Distanz von 199 Metern kein standardisiertes Messverfahren angenommen werden darf,  da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.

Tags: gelasert, Geschwindigkeitsüberschreitung