Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Punktekonto in Flensburg  

Zur  Reform des Punktesystems  wurde das Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zum Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Dort werden ab 01.05.2014  alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg:

Punkteerreichte Stufe
1-3 Vormerkung
4-5 Ermahnung
   
6-7 Verwarnung
   
8 Entziehung

Wieviele Punkte gibt es für was?

  • Verkehrsordnungswidrigkeit: 1 Punkt
  • Grobe Verkehrsordnungswidrigkeit mit Fahrverbot: 2 Punkte
  • Verkehrsstraftat: 2 Punkte
  • Verkehrsstraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Die Tilgungsfristen - Beginn mit der Rechtskraft der Entscheidung

  • Verkehrsordnungswidrigkeit  mit einem Punkt: 2 Jahre 6 Monate
  • Verkehrsordnungswidrigkeit/Verkehrsstraftat mit zwei Punkten: 5 Jahre
  • Verkehrsstraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Wegfall der Tilgungshemmung

Die Tilgungshemmung ist Geschichte. Es gibt keine Ablaufhemmung mehr. Jeder Punkt verjährt einzeln - das Highlight der Punktereform

So wurden alte Punkte zum 01.05.2014 umgestellt:

Punkte alt bis
30.04.2014 (VZR)
Punkte neu ab
01.05.2014 (FAER)
1-3 1
4-5 2
6-7 3
8-10 4
11-13 5
14-15 6
16-17 7
18 8

Punkteabbau

Bei einem Punktestand von  1 – 5 Punkten kann der betroffene Verkehrsteilnehmer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dies besteht aus zwei verkehrspädagogischen Modulen á 90 min und zwei verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten; Kosten ca. € 400,-. Nach erfolgreicher Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden. Das Seminar kann nur einmal in 5 Jahren zum Punkteabbau eingesetzt werden.

Punktelöschung

Punkte, welche nach der Reform nicht mehr  eingetragen würden, werden gelöscht. U.a. werden zukünftig nicht mehr "bepunktet":

  • Fahren in der Umweltzone
  • Kein Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Fahrzeug
  • Kennzeichen am Fahrzeug abgedeckt
  • Kurzzeitkennzeichgen an mehreren Fahrzeugen verwendet
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Kennzeichenverstoß bei ausländischem Kfz

 

Bei 8 Punkten ist Schluß - Führerschein weg

Bei einem Punktestand von  8 Punkten wird normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer die beiden "Warnstufen" des § 4 StVG durchlaufen hat. Diese Warnstufen sehen jedoch zwei "Reset"- Möglichkeiten vor:

  • Ermahnung auf 5 Punkte
  • Verwarnung auf 7 Punkte

Ein Beispiel: Ein Mandant hat schon 5 Punkte und er ist zweimal "geblitzt" worden, einmal mit Regel-Fahrverbot (es drohen 2 Punkte), einmal ohne (es droht 1 Punkt).  Für den Fall, dass in beiden Fällen keine Erfolgsaussicht in der Verteidigung besteht, kann bei versierter Verteidigung vielleicht ein Reset von 8 auf 7 Punkte erreicht werden und so den Führerschein zu retten!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht eines Punkteresets? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 30786 77 !

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm

Tags: Tilgungsfrist, Überliegefrist, Punkteabbau, Führerschein