Punktekonto in Flensburg
Zur Reform des Punktesystems wurde das Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zum Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Dort werden ab 01.05.2014 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg:
Punkte | erreichte Stufe |
---|---|
1-3 | Vormerkung |
4-5 | Ermahnung |
6-7 | Verwarnung |
8 | Entziehung |
Wieviele Punkte gibt es für was?
- Verkehrsordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- Grobe Verkehrsordnungswidrigkeit mit Fahrverbot: 2 Punkte
- Verkehrsstraftat: 2 Punkte
- Verkehrsstraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
Die Tilgungsfristen - Beginn mit der Rechtskraft der Entscheidung
- Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Punkt: 2 Jahre 6 Monate
- Verkehrsordnungswidrigkeit/Verkehrsstraftat mit zwei Punkten: 5 Jahre
- Verkehrsstraftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Wegfall der Tilgungshemmung
Die Tilgungshemmung ist Geschichte. Es gibt keine Ablaufhemmung mehr. Jeder Punkt verjährt einzeln - das Highlight der Punktereform
So wurden alte Punkte zum 01.05.2014 umgestellt:
Punkte alt bis 30.04.2014 (VZR) | Punkte neu ab 01.05.2014 (FAER) |
---|---|
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Punkteabbau
Bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten kann der betroffene Verkehrsteilnehmer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dies besteht aus zwei verkehrspädagogischen Modulen á 90 min und zwei verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten; Kosten ca. € 400,-. Nach erfolgreicher Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden. Das Seminar kann nur einmal in 5 Jahren zum Punkteabbau eingesetzt werden.
Punktelöschung
Punkte, welche nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, werden gelöscht. U.a. werden zukünftig nicht mehr "bepunktet":
- Fahren in der Umweltzone
- Kein Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Fahrzeug
- Kennzeichen am Fahrzeug abgedeckt
- Kurzzeitkennzeichgen an mehreren Fahrzeugen verwendet
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Kennzeichenverstoß bei ausländischem Kfz
Bei 8 Punkten ist Schluß - Führerschein weg
Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer die beiden "Warnstufen" des § 4 StVG durchlaufen hat. Diese Warnstufen sehen jedoch zwei "Reset"- Möglichkeiten vor:
- Ermahnung auf 5 Punkte
- Verwarnung auf 7 Punkte
Ein Beispiel: Ein Mandant hat schon 5 Punkte und er ist zweimal "geblitzt" worden, einmal mit Regel-Fahrverbot (es drohen 2 Punkte), einmal ohne (es droht 1 Punkt). Für den Fall, dass in beiden Fällen keine Erfolgsaussicht in der Verteidigung besteht, kann bei versierter Verteidigung vielleicht ein Reset von 8 auf 7 Punkte erreicht werden und so den Führerschein zu retten!
Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht eines Punkteresets? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 30786 77 !
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm
Tags: Tilgungsfrist, Überliegefrist, Punkteabbau, Führerschein