Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Punktekonto in Flensburg  – oder wohl dem, der dort kein „Guthaben“ hat…

Das „Punktekonto“ ist eine im deutschen Fahrerlaubnisregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.

Punkte werden oft unterschätzt

Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 100,- EUR verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im FAER werden oft zu Unrecht  unterschätzt.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit 1 - 2 Punkten; Straftaten mit 2 -3 Punkten bewertet.

Haltbarkeit der Punkte

Oft ist auch die "Haltbarkeit" der Punkte unbekannt. Die Tilgungsfristen betragen:

2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten
5 Jahre bei Straftaten, welche nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen;
10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.


Die Tilgungsfrist beginnt

  • beim Bußgeldbescheid ab Rechtskraft
  • bei strafgerichtlichen Urteilen und Entscheidungen mit dem Tag des ersten Urteils oder der Entscheidung
  • bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter

Hintertürchen Überliegefrist

Der Gesetzgeber hat da aber noch ein „Hintertürchen“ eingebaut, nämlich die so genannte Überliegefrist. Diese dient dazu, dass Punkte auch nach Ablauf der Tilgungsfrist quasi noch ein weiteres Jahr "aufbewahrt" werden. Hier ist gerade während eines laufenden, "neuen" Verfahrens im Falle von Voreintragungen besondere Vorsicht und sorgfältige Kontrolle der Eintragungen im Fahreignungsregister geboten.

 Tilgungsfristen

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Je nach Punktestand reagiert die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf den vom KBA mitgeteilten Punktestand

 Massnahmen Fahrerlaubnisbehrde

 
Nach dem „Punkteaufbau“ - Man kann bis zu einem Punktestand von 5 Punkten einen Punkt abbauen, wenn man freiwillig an einem - kostenpflichtigen- Aufbauseminar teilnimmt


Bei 8 Punkten ist Schluß - Führerschein weg

Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer die beiden "Warnstufen" des § 4 StVG durchlaufen hat. Diese Warnstufen sehen jedoch zwei "Reset"- Möglichkeiten vor:

  • Ermahnung auf 5 Punkte
  • Verwarnung auf 7 Punkte

Ein Beispiel: Ein Mandant hat schon 5 Punkte und er ist zweimal "geblitzt" worden, einmal mit Regel-Fahrverbot (es drohen 2 Punkte), einmal ohne (es droht 1 Punkt). Für den Fall, dass in beiden Fällen keine Erfolgsaussicht in der Verteidigung besteht, kann bei versierter Verteidigung vielleicht ein Reset von 8 auf 7 Punkte erreicht werden und so der Führerschein gerettet werden!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht eines Punkteresets? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 307 86 77 !

Tags: Punktekonto, Tilgungsfrist, Überliegefrist, Punkteabbau, Führerschein , FAER, Fahrerlaubnisregister