Verbotenes Kraftfahrzeugrennen - illegale Autorennen
Verbotene Kraftfahrzeugrennen / illegales Autorennen - illegale Straßenrennen: Wie wird das definiert?
- Zum 31.12.2017 neu eingeführter Straftatbestand § 315d StGB
- Es müssen nicht mehrere Fahrzeuge beteiligt sein, auch ein sog. "Einzelrennen", also ein "Rennen gegen sich selbst oder die Zeit" kann strafbar sein:z.B. mit 100 km/h durch eine 30er-Zone fahren, etc.
- Höchstmögliche Geschwindigkeit? - Mit höchstmöglicher Geschwindigkeit im Sinne von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nicht die Geschwindigkeit gemeint, die ein Fahrzeug bauartbedingt auf freier Strecke maximal erreichen kann, sondern die nach den objektiven Umständen, insbesondere dem Streckenverlauf maximal erreichbare Geschwindigkeit.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2020 – 207 StRR 245/20 –, juris) - Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Rasen
Welche Tathandlungen sind noch möglich?
- Bestimmte "Fahrmanöver", wie z.; Burnouts, Donuts, Driften, etc können u. U. relevant sein!
- Schnellstart an der Ampel; Wheelie mit dem Motorrad
Empfindliche Strafen
- Es drohen Geldstrafen oder Freheitsstrafen bis zu 2 Jahren im Grundtatbestand
- Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Führerscheinsperre bis zu 5 Jahren
- Wenn ein Mensch oder mehrere Menschen dabei ums Leben kommen oder eine schwere Gesundheitsbeschädigung verursacht wurde, droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
- Im bekannten "Berliner Raserurteil" (es kam ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben) wurden die beiden beteiligten Fahrer wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.06.2020, Aktenzeichen 4 StR 482/19) bestätigte in der Revision die Verurteilung des den Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes.
- Einziehung des Fahrzeugs ist möglich - auch z. B. bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen!
Aber: Nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung
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Tags: Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, illegales Autorennen, Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, illegale Straßenrennen