Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Rechtsanwalt Romanus Schlemm wurde durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.

Zur Erlangung dieser Qualifikation sind neben einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Zulassung als Rechtsanwalt und entsprechender Tätigkeit besondere theoretische Kenntnisse - nachgewiesen durch schriftliche Prüfungen - und besondere praktische Erfahrungen -nachgewiesen durch eine Fallliste - auf dem entsprechenden Gebiet der Fachanwaltschaft für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erforderlich.

Damit nicht genug; der Fachanwalt muss jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer auch nachweisen, sonst wird der Fachanwaltstitel entzogen.