Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Grundsätzlich gilt:

In den meisten Fällen ist es vollkommen sinnlos, bei der Bußgeldbehörde anzurufen und über den vorgeworfenen Verstoß zu reden oder "um Gnade" zu bitten. Weit verbreitet ist auch der Irrglauben, man könnte durch Zahlung eines höheren Bußgelds die Behörde dazu zu bewegen, auf Punkte zu verzichten.

Wenn man eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid erhält, dann sollte man eine Entscheidung treffen:

Die Entscheidung:

Man akzeptiert die Geldbuße, die Punkte in Flensburg und auch das Fahrverbot, oder man wehrt sich - dann aber professionell!

Der Grundsatz:

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" 

Grundsätzlich hat jeder Betroffene in einem Bußgeldverfahren oder Beschuldigte in einem Strafverfahren das Recht, zu schweigen. Solange man den und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte jedoch dem Schweigen dem Vorzug gegeben werden.

Die Verteidigung:

Da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, empfiehlt sich eine Einschaltung eines fachlich spezialisierten Rechtsanwalts - idealerweise auch Fachanwalts für Verkehrsrecht - so dass dann, wenn denn eine Stellungnahme zu dem Tatvorwurf geboten ist, diese über den Rechtsanwalt erfolgen kann.

Für Fragen hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gerne zur Verfügung.

Tags: Fachanwalt Verkehrsrecht, Schweigen