Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Nicht jedem Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass auch die Verletzung der Vorfahrts empfindliche Folgen haben können.

Während eine Vorfahrtsverletzung "nur" mit Behinderung ein Verwarnungsgeld nach sich zieht, sieht der Bußgeldkatalog für ein überfahrenes Stoppschild oder Nichtbeachtung von rechts vor links mit Gefährdung bereits eine Geldbuße von 100,- EUR,  (mit Unfall 120,- EUR) und 1 Punkt in Flensburg  vor.

Wenn der Vorwurf eines grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Begehens (Straßenverkehrsgefährdung) erhoben wird, kommen - je nach Tatbegehung - auch eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre in Betracht.

Auch bei einer Vorfahrtsverletzung lohnt sich die Prüfung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, zumal auch im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche erhoben werden könnten.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Vorfahrtsverletzung? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 30786 77

Zum Bußgeldkatalog wegen Vorfahrtsverletzungen bei verkehrsanwaelte.de

Tags: Vorfahrtsverletzung, Vorfahrt, Führerscheinentzug