Geblitzt in der Probezeit - keine Zeit für Experimente!
Die Probezeit für Fahranfänger bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre.
Verlängerung und Aufbauseminar - das hab ich alles nicht gewollt ...
Die Probezeit kann sich aber schnell verdoppeln, wenn man innerhalb der Probezeit einen sog. "schwerwiegenden Verkehrsverstoß" oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hat und aus diesem Grund an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, dann werden es insgesamt 4 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.
Schwerwiegende Verstöße
Der Gesetzgeber sieht als schweren Verkehrsverstoß alle in der Anlage 12 A zu § 34 FeV) aufgeführten Verkehrsstraftaten; aber auch dort aufgeführte Verkehrsordnungswidrigkeiten -
Beispiele Verkehrsstraftaten:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort;
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Nötigung im Straßenverkehr
- verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Gefährdung des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsgefährdung)
Beispiele Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mindestens 60,- EUR und einem Punkt in Flensburg:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Abstandsverstoß ab 5/10
- Rotlichtverstoß
- Handyverstoß
- Verstoß beim Überholen
- Rettungsgasse nicht gebildet
- Vorfahrtsverletzung
- Überfahren eines Stoppschilds
- Überfahren einer roten Ampel
Weniger schwerwiegende Verstöße
Aber auch bei zwei "weniger schwerwiegenden" Verstößen (gem. der Anlage 12 B zu § 34 FeV) droht die Probezeit-Verlängerung auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Beispiele für weniger schwerwiegende Verstöße
- abgefahrene Reifen
- mehr als 8 Monate TÜV abgelaufen (gemeint ist die sog. Hauptuntersuchung, die oft umgangssprachlich als "TÜV" bezeichnet wird)
- Kennzeichenmißbrauch (z.B. Fahren mit anderen, nicht für das Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen)
Erlöschen der Betriebserlaubnis - aber die blauen LEDs waren cool ...
Selbst wenn man man seinen PKW an einen Freund verleiht und dieser z.B. einen "Sportauspuff" oder schicke LED-Beleuchtung ohne Betriebserlaubnis montiert und erwischt wird, kann man auch als Halter dafür verantwortlich gemacht werden.
Achtung Rechtskraft:
- Entscheidung durch Bußgeldbescheid - Rechtskraft tritt ein, wenn man innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung keinen Einspruch einlegt
- Entscheidung durch Strafbefehl - Rechtskraft tritt ein, wenn man innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung keinen Einspruch einlegt
- Entscheidung durch Urteil - Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innerhalb einer Woche Berufung oder Revision (Verkehrsstrafsache) bzw. Rechtsbeschwerde (Verkehrsordnungswidrigkeit) eingelegt wird
Nach Rechtskraft kommt dann kurze Zeit später die Aufforderung der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) innerhalb einer vorgegebenen Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Ohne Rechtsmittel ist ein Aufbauseminar (fast) unausweichlich
Achtung: Wenn man kein Rechtsmittel gegen die jeweilige Entscheidung einlegt und diese rechtskräftig wird, kann man später gegen die zwingend folgende Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Erfolgsaussicht nichts mehr unternehmen.
wiederholte Verstöße
- erster Verstoß - Verlängerung der Probezeit und Anordnung des Aufbauseminars
- zweiter Verstoß - Ermahnung
- dritter Verstoß - Entzug der Faherleubnis droht! Erst nach 6 Monaten kann man dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen - dann erhält man aber die Auflage zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)!
Bei Missachtung der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Die von der Verwaltungsbehörde ergriffenen Maßnahmen werden in das Verkehrszentralregister eingetragen und erst ein Jahr nach Ablauf der Probezeit gelöscht.
Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern zur Verfügung. Kostenlose Ersteinschätzung unter 06441 307 86 77
Tags: Probezeit, Führerschein auf Probe, Fahranfänger, Aufbauseminar