Einseitensensor eso ES 8.0
Bezeichnung:
Einseitensensor ESO 8.0
Funktion:
Geschwindigkeitsmessung durch Einseitensensor mit digitaler Fotoeinrichtung
mobiler Einsatz:
kabellos (WLAN) mobil; Messung auf Stativ; Überwachung mehrerer Fahrspuren; auch in entgegengesetzter Richtung soll möglich sein; unabhängig von Fahrzeugklasse, Gelände und Verkehrsaufkommen (Angaben des Herstellers).
Mögliche Messfehler / Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit eso ES 8.0 geprüft werden muss:
- Erfolgte die Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
- Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
- Wurde die Fotolinie korrekt dokumentiert?
- Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
- Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? Oder liegen etwa veraltete Schulungsnachweise vor?
- Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
- Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch dokumentiert?
- Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
- Waren alle relevanten und bei der Messung eingesetzten eichpflichtigen Komponenten der Messanlage korrekt geeicht?
- Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
- Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
- ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!
Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist erforderlichenfalls möglich!
Stand April 2019:
Diesseits sind noch keine veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu dem neuen Geschwindigkeitsmessgerät bekannt.
Ein Beschluss des OLG Karlsruhe zu einer Messung des Gerätevorgängers eso ES 3.0 mit einem Fahrzeug mit LED-Tagfahrlicht finden sie hier.
Update September 2019:
Die erste obergerichtliche Entscheidung zu dem Messverfahren: Nach Auffassung des OLG Oldenburgs handelt es sich bei Messungen mit ES 8.0 um ein standadisiertes Messverfahren (Beschluß vom 09.09.2019, Aktenzeichen 2 Ss (Owi) 233/19
Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit eso ES 8.0? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 307 86 77
Tags: Einseitensensor, eso ES 8.0