Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Entzug der Fahrerlaubnis / Fahrverbot

In den nachfolgenden Ruriken lesen Sie, unter welchen Umständen Ihr Führerschein in Gefahr ist.

Führerschein auf Probe - keine Zeit für Experimente!

Die Probezeit bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre. Diese kann sich aber schnell verdoppeln, wenn man innerhalb der Probezeit einen sog. "schweren Verkehrsverstoß" begangen hat und aus diesem Grund an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, dann werden es insgesamt 4 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.
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Punktekonto in Flensburg

Das „Punktekonto“ ist eine im deutschen Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.
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Fahrverbot - das geht ganz schnell

Ab bestimmten Geschwindigkeiten kommt zu der Geldbuße noch ein Fahrverbot hinzu.
Dieses tritt endweder mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder einer "Schonfrist" von 4 Monaten später in Kraft.
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Entzug der Fahrerlaubnis

Der Gesetzgeber sieht in bestimmten Fällen einen Entzug der Fahrerlaubnis, auch als "Führerscheinsperre" bekannt, vor, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der bereffende Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
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Die MPU – ein Idiotentest?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung - im Volksmund oft auch zu Unrecht als "Idiotentest" bezeichnet – beurteilt die persönliche Fahreignung des Antragstellers.
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Tags: Fahrverbot, Führerschein auf Probe, Entzug der Fahrerlaubnis