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Die MPU – ein Idiotentest?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung - im Volksmund oft auch zu Unrecht als "Idiotentest" bezeichnet – beurteilt die persönliche Fahreignung des Antragstellers.

Wann muss man zur MPU?

Die Beibringung eines solchen medizinisch-psychologischen Gutachtens schreibt der Gesetzgeber u. a. in folgenden Fällen vor:

- Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
- Klärung von Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungs- und Arzneimitteln
- vor Neuerteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund es Punktesystems

Hauptanwendungsfall: Trunkenheitsfahrt

Einer der häufigsten Fälle, die zur Anordnung einer MPU führen, ist immer noch eine Trunkenheitsfahrt.
Ab 1,6 ‰ festgestellter BAK (Blutalkoholkonzentration) ist eine MPU zwingend erforderlich. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen ist auch eine Anordnung unter einer BAK von 1,6 ‰ möglich.

Die Rechtsprechung sieht die Anordnung, eine MPU beizubringen als sog. "vorbereitende Maßnahme" an, gegen die an sich nicht geklagt werden kann. Eine juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung kann dann erst im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Bei Weigerung Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn die Anordnung der Beibringung ignoriert wird, dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder - falls die MPU im Verfahren der erneuten Beantragung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug angeordnet wird - eine negative Bescheidung des Antrags.

Kosten der Begutachtung

Die Kosten der Begutachtung hat der Betroffene zu tragen. Nur bei Rechtswidrigkeit der Anordnung der MPU kann der Betroffene eine Klage auf Kostenerstattung mit Erfolgsaussicht erheben.

Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern zur Verfügung.