Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Ihr Recht: Schadensfeststellung durch einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen.

Die Kosten für das Gutachten hat der Haftpflichtversicherer des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

Bei Schadenshöhe unter ca. 800,- EUR erst Kostenvoranschlag der Werkstatt

Sofern jedoch von vornherein erkennbar eine Schadenhöhe von durchschnittlich 800,- EUR nicht erreicht wird, empfiehlt sich zunächst aus Gründen der dem Geschädigten obliegenden Schadenminderungspflicht den Schadennachweis in Form einer Reparaturkalkulation zu erbringen.

Fragen zu Einzelheiten der Sachverständigenkosten beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.

Lesen Sie weiter beim Thema Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen.