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Traffistar S 350

Bezeichnung: Traffistar S350 semistationär Anhänger
Traffistar S 350

Funktion:
Lasermessung der Geschwindigkeit - Es können mehrere  Fahrzeuge und Fahrbahnen erfasst werden. Dokumentation der Messung durch Foto. Geschwindigkeitsbereich 0-300 km/h

Einsatz:

stationär; semistationär (aus dem Anhänger oder im sog. Mini-Rack), mobil auf Stativ vom Straßenrand oder aus einem geparktem Auto

Zu beachten: 

Bei vielen Gerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt; einige Amtsgerichte haben jedoch freigesprochen.  AG Heidelberg  (Urteil vom 18.01.2018, Aktenzeichen 17 OWi 540 Js 21713/17) kritisiert z. B., dass eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf Plausibilität nicht möglich sei.

Das Amtsgericht Neunkirchen   (Urteil vom 15.05.2017, Aktenzeichen 19 OWi 534/16) rügt mit der Argumentation, dass in den digitalen Falldatensätzen keine - technischen - Daten der jeweiligen Messung  abgespeichert werden und aus diesem Grund eine Nachprüfung unmöglich sei.

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist - eingeschränkt - möglich.

Update 7/2019:

Entscheidung des VerfGH Saarbrücken v. 05.07.2019: Geschwindigkeitsmessungen mit Traffistar S 350 sind unverwertbar

 

 

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Tags: Traffistar S 350, semistationär