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Geschwindigkeitsmessungen mit TraffiStar S 350 sind unverwertbar

Traffistar S350 semistationär AnhängerDer Fall:

Ein Kraftfahrer wurde innerorts geblitzt (Vorwurf 27 km/h zu schnell). Im Rahmen der Verteidigung wurde gerügt, dass man die Messung von einem Sachverständigen nicht überprüfen lassen könne, da das Gerät nicht alle Messdaten speichere.

Nachdem das Amtsgericht Saarbrücken und auch das OLG Saarbrücken mit der Argumentation, es läge ein standardisiertes Messverfahren vor, seinen Beweisantrag abgewiesen haben, legte er Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Saarbrücken ein. Er rügte darin u. a. eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da ihm durch die fehlende Speicherung der vollständigen Messdaten von vorneherein die Möglichkeit genommen werde, Messfehler zu entdecken.

 Die Entscheidung:

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Saarbrücken hörte zu der Frage, welche Messdaten denn überhaupt erforderlich sind, um eine nachvollziehbare Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen zu ermöglichen, insgesamt 3 versierte Sachverständige an.

Der VerfGH Saarbrücken hat dann nach entsprechender sachverständiger Beratung am 05.07.2019 entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S 350 unverwertbar sind, weil dieses Geschwindigkeitsmessgerät nicht alle Rohmessdaten speichert, so dass eine nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist.

Der VerfGH vertrat die Auffassung, dass die angegriffenen Entscheidungen des AG und OLG Saarbrücken die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzen.

Der Verfassungsbeschwerde wurde somit stattgegeben.

Quelle: Pressemitteilung des VerfGH Saarbrücken v. 09.07.2019; Entscheidung vom 05.07.2019, Aktenzeichen Lv 7/17 via juris

Fazit:

Eine bahnbrechende Entscheidung! Zunächst sind zwar nur die saarländischen Gerichte daran gebunden. Messungen mit Traffistar S 350 sollten daher auch in anderen Bundesländern besonders kritisch betrachtet werden.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit Traffistar S350? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 307 86 77

 

 

Tags: geblitzt, Messfehler, Rohmessdaten, Traffistar S 350, faires Verfahren