Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Poliscan Speed „blitzt“ wieder in Mannheim!

Das Amtsgericht Mannheim hatte am 21. Januar 2009 ein Verfahren betreffend des Messgeräts „PoliScan Speed“ eingestellt, da ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam, dass nach seinerzeitigem Sachstand die Messung mit „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden könne, um mögliche Fehler auszuschließen.

Bei dieser Verkehrsüberwachungseinrichtung handelt es sich um ein modernes Messgerät mit digitaler Falldokumentation, welches nach Herstellerangaben dreispur- und „mehrzielfähig“ arbeitet und somit auch bei dichtem Verkehr und auf mehrspurigen Straßen alle im Zielkorridor sichtbaren Fahrzeuge gleichzeitig erfassen und aufnehmen können soll. Da laut Hersteller hier eine neue Technik durch Detektion mittels Licht- und Abstandmessung zum Einsatz kommt, ist bei der Messung auch kein Blitz zu sehen, wie es zum Beispiel bei Radar- und Lichtschrankenmessungen bekanntermaßen der Fall ist.

Die Stadt Mannheim, welche immerhin vier Geräte dieses Typs im Einsatz vorhält, hat dies zum Anlass genommen, selbst ein Sachverständigengutachten bei der DEKRA anfertigen zu lassen. Die Gutachter sahen im Rahmen dieser Begutachtung bei den vier Aufstellorten „keinen Grund zur Beanstandung“ und bestätigten die „Korrektheit der Messergebnisse“ im Sinne eines „standardisierten Messverfahrens“. Die Stadt Mannheim will nun nach ihren Angaben die während der Begutachtung „liegen gebliebenen“ Bilder auswerten (bis zum 20. März 2009 sollen sage und schreibe 18.529 Fälle aufgelaufen, sein, die nun wieder aufgearbeitet werden sollen.)

Nun bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis andere oder gerichtlich bestellte Sachverständige in einzelnen Verfahren kommen werden.