Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Im Urlaub Geblitzt? Saftiges Bußgeld fällig?

Aufatmen: Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

Bundesjustizministerin Zypris bestätigte bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin, dass das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.

Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde.

Wenn es dabei bleibt, würden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist.
Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, sollen gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.