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TFL - Coole (Nachrüst-)Optik – Betriebserlaubnis erloschen?

Neue Fahrzeugmodelle wie z.B. von deutschen Markenherstellern sind oft mit Tagfahrlicht (Tagfahrleuchten; daytime running lamps; oft als TFL abgekürzt) ausgerüstet und mit Bi-Xenon – Scheinwerfern erhältlich, was gut aussieht und für mehr Sicherheit sorgt.
Viele Besitzer älterer PKW würden so was gerne auch haben und interessieren sich für eine Nachrüstung.


Der Markt hat hierauf schon reagiert, denn es gibt z.B. bei Online-Versteigerungsplattformen in verschiedenen Preislagen unzählige Nachrüstsätze, z.B. für Tagfahrlicht und sogar für Xenon. Hier ist jedoch größte Vorsicht angebracht, denn im Falle einer Nachrüstung eines im deutschen Straßenverkehr betriebenen Fahrzeugs  müssen der Nachrüstsatz bzw. die Birnen oder LED eine entsprechende Zulassung haben: z. B. für das Tagfahrlicht gilt die  ECE – Regelung „ECE-R 87“.  In  manchen Angeboten existieren Hinweise, wie z.B.: „Im Bereich des deutschen Straßenverkehrs nicht zugelassen“; „ Keine StVO – Zulassung“ oder „Im Bereich der StVZO nicht zugelassen“. Sie deuten darauf hin, dass eine Verwendung in Deutschland nicht erlaubt ist. 
Leider sind jedoch nicht alle Angebote entsprechend gekennzeichnet.

Bringt man einen Nachrüstsatz ohne Zulassung an seinem Fahrzeug an oder tauscht man einfach nur die nicht zugelassenen Glühlampen aus, dann riskiert man, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, was weit reichende Konsequenzen haben kann.
Wenn z.B. durch einen illegalen Xenon-Nachrüstsatz der Gegenverkehr geblendet wird und es kommt zu einem Unfall, kommt eine Alleinhaftung bzw. Mithaftung und der Verlust des Versicherungsschutzes schnell in Betracht. 
Wird ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis im Straßenverkehr angetroffen, so ist ein Bußgeld von 50,- Euro fällig, verbunden mit 3 Punkten in Flensburg.

Im Zweifel sollte man sich bereits vor dem Kauf  z.B. beim TÜV erkundigen, ob der geplante Einbau überhaupt zulässig ist und auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.