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Erneut Verfahrenseinstellung von Geschwindigkeitsmessung mit VKS 3.01

Wir berichteten bereits über Verfahrenseinstellungen bezüglich des Geschwindigkeits-Abstands Messsystems VKS 3.01.

Das Amtsgericht Arnstadt stellte erneut in Verfahren ein, da es zu dem Ergebnis kam, dass die durchgeführte Messmethode mit dem System VKS 3.01 das Recht des Betroffenenfahrers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Betroffene Auto-, Lkw-oder Busfahrer haben somit gute Erfolgsaussichten in dem Bundesland Thüringen, falls ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsverstoßes, gemessen mit VKS 3.01 zur Last gelegt wird.

Hier geht´s zu dem Beschluss des Amtsgerichts Arnstadt (PDF)