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Mit Riegl FG 21-P gelasert - Fahrverbot erheblich reduziert

riegl-fg-21-webDer Fall:

 

Ein Mandant wurde mit seinem Motorrad  außerhalb geschlossener Ortschaften in der Nähe von Düren (NRW)  "gelasert".

Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 189 km/h

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 89 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Die Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.

Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 600,00 € 4 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Außerdem wurde ein Fahrverbot von 3 Monaten festgesetzt. Es wurde eine Vorsatztat vorgeworfen.

Der Nachteil bei einer Vorsatztat ist, dass eine -ansonsten- eintrittspflichtige Verkehrsrechtschutzversicherung nicht zahlen muss!

Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Düren abgegeben.

Die Entscheidung:
Nach durchgeführter Beweisaufnahme bestanden Zweifel an der ordnungsgemäßen Dokumentation des Messvorgangs.  Das Amtsgericht Düren  hat dann im Termin am 30.01.2012 zu einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung unter Aufrechterhaltung der Geldbuße, also ohne Verdoppelung oder gar Verdreifachung  des Geldbetrags verurteilt und schließlich das Fahrverbot von 3 Monaten auf 1 Monat reduziert.

Fazit:
Es kann folglich durchaus lohnenswert sein, Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P genauer untersuchen zu lassen, da mangels Bilddokumentation hohe Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Messbetrieb und dessen Dokumentation gestellt werden.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Geschwindigkeitsmessung mit Rigel FG 21-P?  Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 30786-77