Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Zweimal geblitzt - nur einmal bezahlt!

Ein Mandant befuhr mit seinem Pkw  die B3 in der Gemarkung Marburg. Vor der Abfahrt Marburg-Süd steht seit kurzer Zeit ein neuer stationärer Blitzer des Typs Traffi Star S 330 am rechten Fahrbahnrand der dort zweispurigen Bundesstraße. Die Geschwindigkeit wird bei dieser Geschwindigkeit des Anlage durch in die Fahrbahn verlegte die Piezosensoren erfasst; es wird ein Foto gefertigt und digital gespeichert.

Einige hundert Meter weiter wurde mobil gemessen, und zwar mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0. Bei diesem Messverfahren erfolgt die Geschwindigkeitsmessung über ein am Straßenrand aufgestelltes Messgerät, welches mit einem Sensorkopf, welcher fünf optische Helligkeitssensoren enthält,Geschwindigkeit und Abstand ermittelt. Auch hier wird ein Foto gefertigt und die Messung wird digital gespeichert.Die beiden Vorwürfe:

Nach entsprechender Beratung wurde das Verwarnungsgeld von € 20,00  gezahlt und eine entsprechende Einlassung an die Bußgeldbehörde gefertigt. Die Behörde hatte dann das Verfahren eingestellt.

Fazit:
Bei hintereinander begangenen gleichartigen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen ist oft eine Prüfung, ob hier ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht und somit ein so genannter "Strafklageverbrauch" in Betracht kommt, lohnenswert. Hier war das der Fall; die Messung an sich muste nicht mehr gecheckt werden  und so kam der Mandant um das Bußgeld und drei Punkte herum.