Stationär geblitzt mit Poliscan Speed F1 HP - Verfahren eingestellt
Der Fall:
Eine Mandantin wurden in einer Ortsdurchfahrt in Hessen von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs Poliscan Speed F1 HP geblitzt. Es drohte ein Fahrverbot von einem Monat.
Die Besonderheit:
Vor Einrichtung eines stationären Geschwindigkeitsmessgeräts in Hessen muß die Polizeiakademie (ehemals: Polizeischule) angehört werden. Dies erfolgte zwar auch, aber die Polizeiakademie sprach sich an der geplanten Stelle gegen die Errichtung einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessstelle aus mit dem Argument,dass dort mobile Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen ausreichend seien. Trotzdem wurde an der Stelle ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert.
Nach Einspruchseinlegung wurden die Verfahren zunächst an das örtlich zuständige Amtsgericht Alsfeld abgegeben. Im Verfahren wurde seitens der Verteidigung weiter eine Aufklärung hinsichtlich der Umstände der Errichtung der ortsfesten Messstelle angestrebt.
Die Entscheidung:
Nach Durchführung einer Beweisaufnahme wurde das Verfahren eingestellt.
Fazit:
Bei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten in Hessen sollte man genauer hinschauen, wie die Einrichtung der Messstelle erfolgte.