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Möglichkeit des Wegfalls des Fahrverbots wegen Härtefalls (Arbeitsplatzverlust) muss korrekt geprüft werden

Der Fall:

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von THC mit einer Geldbuße von € 500,- und einem Monat Fahrverbot. Im Verfahren vor dem Amtsgericht gab der Betroffene an, dass er im Falle der Verhängung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz als Getränkefahrer verlieren werde, weil ihm die Kündigung drohe. Das Amtsgericht sah darin keine besondere Härte mit der Argumentation, dass er  "bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage in M. unproblematisch eine vergleichbare Tätigkeit finden" werde und verhängte neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot.

Mit der Rechtsbeschwerde gelangte der Fall vor das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Nach Auffassung des OLG handele es sich bei der Prognose, dass der Betroffene unproblematisch ein vergleichbare Tätigkeit finden werde, lediglich um eine Vermutung. Das OLG ging schlussendlich davon aus, dass das Amtsgericht die Verhängung des Fahrverbots zu Unrecht vorgenommen habe, da es die Situation des Betroffenen (Verhängung des Fahrverbots trotz Existenzgefährdung)  bei der Bemessung der Rechtsfolgen nicht ausreichend gewürdigt habe. Das OLG hob das Urteil auf und verwies die Sache zur  neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. 

 Quelle: OLG Bamberg, Beschluss vom 13. August 2018 – 3 Ss OWi 980/18 –, via juris

Tags: Fahrverbot, Existenzgefährdung, Arbeitsplatzverlust