Bußgeldverschärfung ab 09.11.2021
Ab dem 09.11.2021 treten Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft mit höheren Verwarnungs- und Bußgeldern und Fahrverboten. Die wesentlichen Änderungen in der Übersicht:
- keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld 200 € , 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen: 140 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- In zweiter Reihe mit Behinderungen geparkt: 80 € Bußgeld, ein Punkt in Flensburg
- in Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert: 100 € Bußgeld, ein Punkt In Flensburg
- auf Geh- oder Radweg geparkt mit Behinderung: 70 € Bußgeld, ein Punkt in Flensburg
- 41 km/h zu schnell außerorts: 400 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
Was viele nicht wissen: bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 % tendieren jetzt immer mehr Gerichte dazu, Vorsatz anzunehmen, was zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führt. Wer also zum Beispiel in einer 30er-Zone mit 61 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt wird, dem kann sogar ein Bußgeld von 520 € drohen (der Regelsatz beträgt 260 € für einen fahrlässigen Verstoß ) nebst 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 16 km/h bis 20 km/h haben sich verdoppelt. Ebenfalls wurden die bisherigen Verwarnungsgelder für Falschparker ordentlich erhöht und auch teilweise auf Bußgeldniveau mit Punkten in Flensburg angehoben.
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Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse