Cannabis: Neuer Grenzwert im Straßenverkehr 3,5 THC ng/ml
Bundestag hat neuen Grenzwert im Straßenverkehr 3,5 THC ng/ml beschossen
Damit steht fest, dass die Hürde für eine Verurteilung in einem Verkehrsordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren höher gesetzt wurde.
Was bedeutet das im Straßenverkehr - was ändert sich?
Ursprünglich lag der Wert bei 1,0 THC ng/ml Blutserum. Zukünftig müssen Verkehrsteilnehmer, die mit einem Wert von 3,5 THC ng/ml Blutserum - oder höher - erwischt werden, mit einem Bußgeldverfahren rechnen, wobei einem Ersttäter eine Geldbuße von 500,- Euro und einem Monat Fahrverbot droht. Ermittelt wird dieser Wert durch ein toxikologisches Gutachten
Was bleibt?
Bei Erreichen und Überschreitung des Wertes im Falle einer rechtskräftigen Bußgeldentscheidung oder Verurteilung ist damit zu rechnen, dass die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) informiert wird. Im Rahmen der Begutachtung wird auch ein weiterer Wert, nämlich der Wert eines Abbauproduktes nach Cannabiskonsum, HC-COOH (THC-Carbonsäure), ermittelt. Dieser Wert ist zwar rauschunwirksam, gibt aber Aufschluß über die Konsumhäufigkeit. Ab einem Wert von 150 ng/ml THC-Carbonsäure (teilweise auch schon bei niedrigeren Werten) wird angenommen, dass regelmäßiger Cannabis-Konsum erfolgte.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann - mit oft kurzer Frist - - eine MPU (Medizinisch - Psychologische Untersuchung) anordnen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm
Tags: Cannabis, MPU, THC, Grenzwert, THC-Carbonsäure