Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Bezeichnung:
VKS 3.0 oder Version 3.2

Funktion:

Videoaufzeichnung mit Kodierer/Charaktergenerator

Einsatz:

von einer Brücke (Autobahnbrücken) Messung des ankommenden Verkehrs. Es können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden

Mögliche Fehler:

Fahrverhalten,Dokumentation, Auswertung,

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Geblitzt wird hier nicht; d.h. die Messung und Videoaufzeichnung bemerkt man gar nicht!

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit einer Messung mit diesem Ssytem beschäftigt und in seiner allseits bekannten Entscheidung v. 01.08.2009 für Aufsehen gesorgt.

Diverse Instanzengerichte haben zugunsten der betroffenen Fahrer entschieden. Sie dazu z. B.: Entscheidung des AG Arnstadt betreffend einer Abstandsmessung eines LKW.

Update 3/2019

Bei einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachoabstands droht 1 Monat Fahrverbot! In einem solchen Fall könnte sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens evt. lohnen. Begutachtungen haben schon ergeben, dass ein 3/10-Verstoß nicht auf der gesamten erfassbaren Strecke von 250-300 Meter vorgelegen hat. In einem solchen Fall kann die Chance bestehen, dass drohende Fahrverbot von einem Monat in Wegfall geraten zu lassen!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Abstandsessung mit VKS 3.0 oder 3.2? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 44798-0 !

 

Tags: Fahrverbot, VKS 3.0, VKS 3.2, Abstandsmessung, Brückenabstandsmessung, Abstandsunterschreitung