Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

Nun ist es amtlich - der neue Bußgeldkatalog ist da!

Die Bußgelder für zu schnelles Fahren, Unterschreitung des Sicherheitsabstands, Rotlichtverstoß und weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nun drastisch erhöht worden:

Während für einen Geschwindigkeitsverstoß innerorts um 26 bis 30 km/h vor der Erhöhung noch 60,- EUR fällig waren, so wurde das Bußgeld nach der Änderung jetzt auf 100,- EUR angehoben.
Wenn man jetzt mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol oder auch Drogen im Blut am Steuer erwischt wird, dann werden - beim Erstverstoß - nun 500,- EUR fällig.